Schleswig-Holstein ist im vergangenen Jahr bei der Digitalisierung weitere große Schritte vorangekommen. Im Bereich der Justiz wurde die Einführung der elektronischen Akte erfolgreich abgeschlossen. Damit verbessert sich auch die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei weiter. Justizministerin Kerstin von der Decken erklärte dazu: „Damit geht ein kräftezehrendes Projekt in der Schleswig-Holsteinischen Justiz erfolgreich zu Ende. In bundesweiten Vergleich steht Schleswig-Holstein hervorragend da, und ist für die weitere Digitalisierung sehr gut gerüstet. Mir ist bewusst, dass dieser anspruchsvolle Prozess mit hohen Belastungen für die Bediensteten in der Justiz verbunden war. Ich danke deshalb allen Beteiligten umso mehr für ihren unermüdlichen und erfolgreichen Einsatz, die schleswig-holsteinische Justiz zeitgemäß und bürgerfreundlich aufzustellen.“
Am 8. Dezember 2025 wurde in den letzten vier Justizstandorten
- Generalstaatsanwaltschaft
- Richterdienstgericht
- Richterdienstgerichtshof
- Anwaltsgerichtshof
die elektronische Aktenführung in Verfahrensakten eingeführt. Damit ist die elektronische Akte in Schleswig-Holstein an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften erfolgreich eingeführt. Der seit dem 1. April 2019 laufende Rollout-Prozess ist damit abgeschlossen. Das Projekt für die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in der Justiz hatte im Jahr 2013 begonnen.
Bis spätestens zum 1. Januar 2026 sollten alle Polizeien von Bund und Ländern ihre Ermittlungs- und Bußgeldakten elektronisch an die Justiz übermitteln – so sah es die gesetzliche Vorgabe vor. In Schleswig-Holstein wurde dieses Ziel schon Mitte November 2025 erreicht. Seitdem ist die elektronische Akte in Strafsachen in allen Polizeidienststellen des Landes im Einsatz.
„Wir haben das Zeitziel nicht nur eingehalten, sondern deutlich vor Ablauf der gesetzlichen Frist erreicht – darauf können wir in Schleswig-Holstein wirklich stolz sein“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke. „Mit der Einführung der elektronischen Akte sind Ermittlungsakten nun jederzeit und an jedem Ort verfügbar. Statt dicker Papierordner werden die Vorgänge nun digital an die Justiz übermittelt. Das macht unsere Arbeit effizienter und beschleunigt die Verfahren.“
Finke lobte zudem die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit der Projektteams von Polizei und Justiz: „In den vergangenen Monaten wurde intensiv an der Umsetzung gearbeitet. Mein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landespolizei und der Justiz, die die Einführung engagiert unterstützt haben – auch dann, wenn die Pilotphase nicht immer reibungslos verlief. Dank Ihrer Geduld und der wertvollen Rückmeldungen funktioniert der Datenaustausch nun reibungslos in beide Richtungen.“
Die Einführung der elektronischen Akte begann am 1. April 2025 mit einer Pilotphase zwischen dem Polizeirevier Itzehoe und der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Schrittweise kamen weitere Dienststellen hinzu. Getestet wurden dabei vor allem die Praxistauglichkeit der technischen Abläufe, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten und die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards. Die gewonnen Erkenntnisse flossen kontinuierlich in die Weiterentwicklung und Optimierung des Systems ein.
„Bei einem so großen Umstellungsprozess war klar, dass anfangs auch technische Probleme auftreten würden“, sagte Finke. „Doch die Projektteams haben sie stets schnell behoben. Die Einführung in Etappen war genau der richtige Weg. Auch künftig wird es sicher vereinzelt Schwierigkeiten geben – doch wir wissen jetzt, wie wir sie rasch und zuverlässig lösen.“
Die elektronische Akte in Strafsachen bietet dabei gleich mehrere Vorteile:
1. Effizienzsteigerung: Der Zugriff auf Akten wird schneller und einfacher. Die Bearbeitungszeit von Fällen wird dadurch verkürzt.
2. Verbesserte Zusammenarbeit: Die elektronischen Akten können gleichzeitig von mehreren Beteiligten eingesehen und bearbeitet werden.
3. Sicherheitsaspekte: Elektronische Akten können besser vor Verlust oder Beschädigung geschützt werden.
4. Umweltfreundlichkeit: Dokumente müssen nicht mehr zeitaufwendig durch das Land transportiert werden und Dopplungen durch Kopien werden vermieden.
Quelle: Innenministerium Schleswig-Holstein
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