Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) unterstützt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in dessen Haltung zu Grenzkontrollen und Zurückweisungen, daran ändere auch die Einzelfallentscheidung eines Verwaltungsgerichts nichts, so der Stellvertretende Bundesvorsitzende und Chef der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Falls eine Zurückweisung im Einzelfall scheitere, sollte unmittelbar eine Ingewahrsamnahme erfolgen, so die DPolG.
Heiko Teggatz: „Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu einem Sachverhalt auf dem Bahnhof in Frankfurt/Oder hat nur für diesen beklagten Sachverhalt Auswirkungen, an jedem anderen Grenzübergang gibt es völlig andere Bedingungen. Wenn das Verwaltungsgericht die so genannte Fiktion der Nichteinreise nicht anerkennt, weil die Personen in Frankfurt/Oder vor der Kontrolle bereits aus dem Zug ausgestiegen sind, sollte dies künftig berücksichtigt werden. Dann werden die Personen erst im Zug kontrolliert, bevor die Fahrgäste aussteigen können.“
Selbstverständlich müsse die Bundespolizei im Lichte dieses Urteils die Zurückweisungspraxis nach Äußerung eines Asylbegehrens an den Grenzen prüfen, denn es müsse mit weiteren Klagen gerechnet werden, äußerte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt. Für den Fall, dass eine sofortige Zurückweisung nicht erfolgen kann, müsse die Person allerdings unverzüglich in Ausreisegewahrsam genommen werden, um das Verfahren nach der Dublin-Verordnung durchzuführen. Demnach ist das Land der EU zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens, das die Person zuerst betreten hatte. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz würden in diesem Fall nicht gezahlt werden.
Rainer Wendt: „Deutschland muss darüber entscheiden, wer nach Deutschland einreist, alles andere ist völlig unakzeptabel. Alexander Dobrindt hat Recht, anders werden wir die Kontrolle über die Migration nicht zurückerlangen. Die Bundespolizei leistet tolle Arbeit und schützt unser Land, sie hat jegliche Unterstützung verdient!“
Quelle: DPolG
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