DLRG fordert gleiche Behandlung aller Helfer

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) fordert Bund und Länder dazu auf, sich mehr um die Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz zu kümmern und gleiche Rechte für alle Helfenden zu schaffen – über die Grenzen von Organisationsformen und Bundesländern hinaus.

Arbeiten im Einsatz Hand in Hand: die Ehrenamtlichen von DLRG und THW.
Arbeiten im Einsatz Hand in Hand: die Ehrenamtlichen von DLRG und THW.
Foto: DLRG/Daniel-André Reinelt

Der Bevölkerungsschutz in Deutschland wird von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragen: Mehr als 90 Prozent der Einsätze bewältigen Freiwillige. Um mitwirken zu können, nehmen diese Menschen nach ihrem Feierabend, im Urlaub und am Wochenende an Aus- und Fortbildungen und Einsatzübungen teil. Sie opfern einen beträchtlichen Teil ihrer Freizeit, um Menschen zu helfen und unser Land krisenfest zu machen.

Den rechtlichen Rahmen für die Einsatzkräfte der DLRG bilden die Rettungsdienst-, Hilfeleistungs- oder Katastrophenschutzgesetze der Länder. Jedoch existieren teils erhebliche Unterschiede zwischen diesen gesetzlichen Regelungen. Das betrifft den Versicherungsschutz, die Freistellung und Lohnfortzahlungen für Einsätze und Übungen sowie Regelungen für finanzielle Entschädigungen.

Es gibt aber nicht nur eine Ungleichbehandlung von Helfenden in Bezug auf die Bundesländer, sondern auch Unterschiede zwischen den Einsatzorganisationen: Während die Angehörigen von THW und Feuerwehren von umfassenden Regelungen und rechtlichem Schutz profitieren, gilt dies im Bevölkerungsschutz nicht für die Ehrenamtlichen der DLRG und der anderen Hilfsorganisationen. Sie alle arbeiten am gleichen Einsatzort, leisten einen unverzichtbaren Beitrag in der öffentlichen Gefahrenabwehr, werden aber unterschiedlich behandelt. Diese Ungleichbehandlung ist gegenüber den Ehrenamtlern nicht zu erklären. Respekt vor der Arbeit der Einsatzkräfte sieht anders aus.

„Dieser Missstand muss behoben werden“, fordert die DLRG. „Es braucht ein politisches Bestreben des Bundes zusammen mit der Innenministerkonferenz, um die Gleichstellung aller Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz durchzusetzen. Damit für gleiches Engagement auch die gleichen Rechte gelten.“

 

Quelle: DLRG

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