Beinahe zehn Jahre ist es her, seit die damalige Bundesregierung im August 2016 die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) veröffentlichte. Vor etwa sechs Jahren brach recht unvermittelt die Corona-Pandemie über die Welt herein und hielt sie über Jahre in Atem und seit 2022 dauert der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine an. Eine Schlacht, die den Krieg nach Europa zurückgebracht hat.
Und immer steht auch die Gesundheitsversorgung im Fokus. Und noch immer gibt es kein Gesundheitssicherstellungsgesetz. Warum ist das so?
Bund und Länder wollen es regeln
Auch vor diesem Hintergrund lohnt sich heute ein Blick in die KZV, wenn man sich noch einmal vergegenwärtigen will, in welcher Art und Weise Bund und Länder in der Frage „Schutz der Gesundheit“ denken. Zentral ist dabei weiterhin der Gedanke, dass auch für den Zivilschutzfall die nach Landesrecht zuständigen Behörden die Federführung haben und ergänzende Maßnahmen zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung planen.
Der Bund ergänzt die geplanten Maßnahmen mit Blick auf die besonderen Anforderungen eines Massenanfalls von Verletzten im Zivilschutz. Dieser Massenanfall erfordert Fähigkeiten in der präklinischen Versorgung, in der klinischen Versorgung und in der Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Das heißt aber nichts anderes, als dass die Bundesländer auch im Falle des Zivilschutzes im Lead sind und der Bund, salopp formuliert, nur die zweite Geige spielt.
Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)
Ohne jetzt alle Details aus der KZV wiederzugeben, geht es in der präklinischen Versorgung um die Stichworte Behandlungsplätze, präklinische Sichtung, Patiententransport, psychosoziale Notfallversorgung, Registrierung und Dokumentation. In der Krankenhausversorgung geht es neben Ausbildung und Übung besonders um eine wirksame Krankenhausalarm- und -einsatzplanung und die Fähigkeit kurzfristig und engmaschig lagerelevante Krankenhausdaten zu erheben und zu verarbeiten. Hier sind die wichtigsten Stichworte die Bettenauslastung nach Funktionsbereichen, die Funktionsfähigkeit von Notaufnahmen, Operationssälen und Intensivstationen in den Häusern, Spezialressourcen, wie etwa Krankenhausbetten für Schwerbrandverletzte und Isolierstationen.
Ohne Material geht es nicht
Bei der Versorgung mit Sanitätsmaterial sollen die Länder die notwendigen Vorkehrungen treffen, um bei einem friedenszeitlichen Massenanfall von Verletzten einen erhöhten Bedarf der medizinischen Versorgungseinrichtungen abzudecken. Der Bund ergänzt diese Sanitätsmaterialbevorratung der Länder durch zusätzliche Sanitätsmaterialpakete für den Zivilschutz.
Selbstschutz der Bevölkerung
Diese Idee für die grundlegende Gesundheitsversorgung und den Schutz der Bevölkerung wird getragen von der grundsätzlichen Annahme, dass die Bevölkerung durch eigene Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Selbstschutzes zur Verringerung des Bedarfes an Notversorgungsleistungen beiträgt. Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass staatliche Notfallvorsorge immer nur bis zur Wiederaufnahme der Versorgung durch die Betreiber erfolgt und das vorrangige Ziel die schnelle Wiederaufnahme der Versorgung durch die Betreiber ist.
Wie schnell ist schnell?
Nun hat der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der bis heute andauernde umfassende Kampf an vielen Stellen die Illusion genommen, dass in einem heutigen Krieg, auch wenn er als begrenzte Sonderoperation startet, diese schnelle Rückkehr zu einer Normalversorgung im Alltag jederzeit zu erreichen ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Vorsorgeplanungen vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis ganz anders, und vor allem deutlich langfristiger geplant und strukturiert werden muss.
„Darauf sind wir zu wenig vorbereitet“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat auf der gerade zu Ende gegangenen Münchner Sicherheitskonferenz und auch in einem entsprechenden Interview mit der Welt am Sonntag vom 15. Februar 2026 skizziert. Sie will noch im Sommer dieses Jahres den Entwurf eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes vorlegen. Dieses Gesetz soll dann, so lässt es sich aus den Ausführungen der Ministerin herauslesen, den Bund für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zuständig machen.
Natürlich macht sie in ihren Ausführungen deutlich, dass dazu personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich sind. Wie das gehen soll, wenn gleichzeitig der Personalkörper der öffentlichen Hand auf Bundesebene deutlich reduziert werden soll und die Länder und Kommunen so unter finanziellen Defiziten leiden, dass vakant werdende Stellen auf ihren Ebenen erst einmal nicht in jedem Fall nachbesetzt werden können, bleibt noch ungeklärt.
Oder wird hier doch an Beitragserhöhungen bei ggf. gleichzeitiger Reduzierung des übrigen Leistungskatalogs der Krankenversicherungen gedacht? Jedenfalls wird das Thema Notfallreserven und Personalgewinnung, -bindung, und -reaktivierung von großer systemischer Bedeutung sein. Und auch die Reduzierung von Abhängigkeiten wird betrachtet, Anreize für die Schaffung von Produktionskapazitäten sollen gesetzt werden.
Bewertung und Einschätzung
Die Bundesgesundheitsministerin trifft mit ihren Ausführungen den Ton der sicherheitspolitischen Debatte. Aber das hatten wir bei ihrem Vorgänger Karl Lauterbach auch schon. Und in der Ampelkoalition stand das Gesundheitssicherstellungsgesetz sogar im Koalitionsvertrag. Nur ist der Regierung dann die Legislaturperiode ausgegangen.
Ich kann mich daher des Eindrucks nicht erwehren, dass das Gesundheitssicherstellungsgesetz (wieder einmal) insbesondere behördlich gedacht wird, während die Betreiber und die möglichen Unterstützungskräfte (wieder einmal) außen vor bleiben. Dabei ist dieses Gesundheitssicherstellungsgesetz nach meiner Bewertung eine echte Chance, ein belastbares Versorgungssystem zu konstruieren, das die ehrenamtlichen Hilfeleistungspotenziale gleichberechtigt einbindet, das eine alltägliche Versorgung gewährleistet, die nicht in einer Lage neu erfunden werden muss, sondern den Grundstock für weiteren Aufwuchs bietet und letztlich dennoch, oder gerade deswegen, die Beitragssatzstabilität sicherstellt.
Es wird sich zeigen, was sich durchsetzt: Die dynamische und lageangepasste Variante der Ministerin Warken? Oder die traditionelle Bund-Länder-zentrierte Variante der Behörden?
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