„Carfriday“ 2025: Polizei kündigt Kontrollen an

Der sogenannte „Carfriday“ am 18. April 2025 markiert traditionell den inoffiziellen Auftakt der Tuning-Saison. Auch in diesem Jahr bereitet sich die Polizei Mecklenburg-Vorpommern auf zahlreiche Treffen und erhöhte Aktivitäten der Tuning- und Autoszene vor. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen konsequente Kontrollen sowie die Ahndung von Verkehrsverstößen, illegalen Straßenrennen und unzulässigen technischen Veränderungen an Fahrzeugen.

Die Polizei Mecklenburg-Vorpommerns zeigt am Carfriday keine Toleranz bei illegalen Rennen und technischen Manipulationen
Die Polizei Mecklenburg-Vorpommerns zeigt am Carfriday keine Toleranz bei illegalen Rennen und technischen Manipulationen
Bild: Freepik.com

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Am Karfreitag kommt es immer wieder zu gefährlichen Fahrmanövern, spontanen Rennen und massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Polizei wird deshalb auch in diesem Jahr verstärkte, lageangepasste mobile und stationäre Verkehrskontrollen durchführen und Fahrzeuge gezielt überprüfen. Ein besonderer Fokus liegt auf nicht genehmigten Umbauten und technischen Manipulationen, etwa an Abgasanlagen, Fahrwerk oder Beleuchtung.

Innenminister Christian Pegel: „Illegale Rennen sind kein Spaß, sondern eine ernste Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Die Entwicklung der Strafanzeigen zeigt über die Jahre einen deutlichen Anstieg: Während im Jahr 2018 insgesamt neun Strafanzeigen verzeichnet wurden, stieg die Zahl 2023 auf 129. Im Jahr 2024 ist ein Rückgang auf 113 Fälle zu beobachten. Dennoch liegt die Zahl deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Das zeigt, illegale Rennen bleiben ein ernstzunehmendes Problem. Wer durch riskantes Verhalten andere gefährdet oder sich selbst überschätzt, muss mit Konsequenzen rechnen!“

Hintergrund zum Carfriday

Seit 2017 gelten verbotene Kraftfahrzeugrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das gilt auch für Einzelpersonen, die fahren, als wären sie in einem Rennen. Der aktuell gültige bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eröffnet zudem weitreichende Sanktionsmöglichkeiten. Bußgelder drohen zum Beispiel auch bei Belästigungen durch unnötiges Hin- und Herfahren, bei vermeidbaren Lärm- und Abgasbelästigungen oder wenn durch Tuning die Abgas- und Geräuschwerte verschlechtert werden und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt.

Quelle:Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

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