Bundesratsinitiative: Mehr Sicherheit von Einsatzkräften im Straßenverkehr

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat eine Initiative an den Bundesrat für mehr Sicherheit von Einsatzkräften im Straßenverkehr gerichtet. Alle Landtagsfraktionen hatten einen entsprechenden Vorstoß befürwortet. In dem Schreiben des Innenministers Daniel Günther heißt es: „Die Bundesregierung wird gebeten, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vorzulegen, der den Schutz von Einsatzkräften bei Einsätzen im öffentlichen Verkehrsraum zum Gegenstand hat“. Ein Überblick über die Ziele und bisherigen Geschehnisse.

Bundesratsinitiative: Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet noch keine konkreten Regelungen für das Vorbeifahren an Einsatzstellen.
Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet noch keine konkreten Regelungen für das Vorbeifahren an Einsatzstellen.
Bild: freepik.com/rawpixel.com

Wenn es im Straßenverkehr zu Unfällen und Einsatzlagen kommt, müssen die Einsatzkräfte meist nah am fließenden Verkehr arbeiten. Das birgt einige Gefahren – vor allem dann, wenn Autofahrer zu nah oder zu schnell am Einsatzort vorbeifahren. Da es bislang keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt, um diese Gefahrensituationen zu minimieren, hat die Landesregierung von Schleswig-Holstein nun eine entsprechende Initiative an den Bundesrat gerichtet.

Die Forderung

Das Ziel der Initiative ist, die bestehende Straßenverkehrsordnung um anlassbezogene Regeln zu ergänzen, um Einsatzstellen am Straßenrand sicherer zu machen. Als Vorbild nennen die Initiatoren die bestehende Regelung für haltende Schulbusse nach § 20 StVO und das amerikanische „Slow-Down/Move-Over“-Prinzip.

Dieses soll unter anderem die Verpflichtung zum Vorbeifahren in Schrittgeschwindigkeit und mit ausreichendem Seitenabstand innerorts sowie einen verpflichtenden Spurwechsel beziehungsweise eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung außerorts beinhalten und wird in den USA sowie in Kanada seit längerem praktiziert.

Der Weg bis hierhin

Vorangegangen ist dem Schreiben an den Bundesrat ein Antrag an die schwarz-grüne Landesregierung von Juli 2025, der auf eine Petition des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holsteins folgte. Dieser hatte gemeinsam mit weiteren Blaulichtorganisationen die Bundestagspetition „Mit Abstand mehr Sicherheit“ ins Leben gerufen. Der allgemeine Rücksichtnahme-Paragraf (§ 1 StVO) reiche laut den Petitoren nicht aus, um Einsatzkräfte wirksam zu schützen.

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein zeigte sich offen für die geforderte Bundesratsinitiative, auch wenn sich die Gefahren an Unfallstellen nach Angaben von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) nicht statistisch untermauern ließen. Es komme nur selten zu tatsächlichen Unfällen von Einsatzkräften im Straßenverkehr – dennoch sei die Initiative sinnvoll, um den Schutz der Kräfte zu erhöhen.

Eine wichtige Botschaft für Einsatzkräfte

„Die besondere Gefahrenlage, in der sich unsere Einsatzkräfte der Blaulichtfamilie beispielsweise an Unfallorten befinden, leuchtet jedem ein“,

erklärte Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke vor wenigen Tagen. „Selbst wenn Einsatzstellen korrekt abgesichert sind, kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Manche Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nehmen sie zu spät wahr. Andere ignorieren Absperrungen oder Vorfahrtsregelungen an Umleitungen. Und wieder andere unterschätzen massiv, welchen Sicherheitsabstand Einsatzkräfte benötigen, um ihre Arbeit sicher zu erledigen.“

Es sei also ein wesentlicher Schritt, die Straßenverkehrsordnung gezielt zu ergänzen, um die Sicherheit und die Arbeitsbedingungen der Einsatzkräfte zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Regelungen „die gesellschaftliche Wahrnehmung ihrer Tätigkeit stärken“, heißt es in dem Schreiben an den Bundesrat. Es bleibt nun abzuwarten, welche Entscheidungen der Bundesrat treffen wird

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