Zur konsequenten Bekämpfung von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen hat die Bundespolizeidirektion Berlin erneut eine temporäre Ordnungsverfügung erlassen und untersagte in diesem Zusammenhang, über die Verbote des Waffengesetzes hinaus, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, welche als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das durch die Allgemeinverfügung erlassene Verbot galt vom 7. März bis zum 31. März 2025, jeweils von 14 bis 4 Uhr. Der Geltungsbereich umfasste die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz.
Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei kontrollierten in den dreieinhalb Wochen der Geltungsdauer 3.272 Personen und stellten bei 255 Personen insgesamt 286 Gegenstände sicher. Bei 178 Fällen lag ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung vor, bei 90 Fällen lagen durch den Besitz bzw. das Mitführen Verstöße gegen das Waffengesetz vor.
Konkret wurden 146 verschiedene Messer, 83 Reizstoffe, 19 Werkzeuge, 19 Hiebwaffen, 4 Stichwaffen, 13 weitere Waffen, ein Elektroimpulsgerät sowie einmal Pyrotechnik sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Einsatzkräfte zudem weitere 395 Straftaten auf. Hierbei handelte es sich in den meisten Fällen um Gewaltdelikte (92) und Aufenthaltsdelikte (62) sowie um Betäubungsmitteldelikte (58). Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch 112 Ordnungswidrigkeiten und führten zu 372 Fahndungstreffern. In 43 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden.
Gewalttaten im Bahnbereich sind ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen verzeichnete die Bundespolizei in der Vergangenheit eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Geschädigten.
Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen.
Quelle: Bundespolizei Berlin
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