Anschlag von Magdeburg – Aktueller Sachstand: Medienrecherche öffentlich zugänglicher Quellen

Am 20. Dezember 2024 ereignete sich gegen 19.00 Uhr auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg ein Anschlag mit einem Auto, bei dem ein 50-jähriger Mann (Täter) mit seinem PKW/SUV in eine Menschenmenge fuhr. Dabei kamen sechs Menschen ums Leben, darunter ein neunjähriger Junge, und etwa 300 Personen wurden verletzt. Der Täter wurde unmittelbar nach der Tat noch am Tatort festgenommen, der Weihnachtsmarkt in Magdeburg sofort nach dem Anschlag geschlossen.

Route des Magdeburger Attentats
Route des Magdeburger Attentats
Bild: Polizeipräsidium Offenburg

Tat/-hergang: Was hat sich ereignet?

Bei einer Überfahrtat fährt ein Mann mit seinem Pkw auf dem Weihnachtsmarkte durch die Budengassen, tötet 6 Personen und verletzt weitere 300 zum Teil schwer.

Tatort: Wo ist die Tat passiert?

Die Route der Überfahrtat beginnt in Magdeburg mit der Anfahrt über die Ernst-Reuter-Allee aus Richtung Neue Strombrücke kommend bis zur Kreuzung Breiter Weg. An der dortigen Fußgängerquerung, die vom Einkaufszentrum Allee-Center über den Gehweg Breiter Weg zur Einmündung Alter Markt führt, biegt der Täter nach rechts auf diesen Gehweg ein. Hier, wo bereits Weihnachtsmarktbuden stehen, verletzt er erste Fußgänger.

Nach ca. 100 Metern Fahrt erreicht er die Einmündung Alter Markt und biegt hier rechts auf den Weihnachtsmarkt. Auf der ca. 250 Metern langen und mit Menschen gefüllten Budengasse beschleunigt er sein Fahrzeug in Richtung Rathaus und überfährt eine Vielzahl von Personen.

Am Ende der Budengasse biegt der Täter rechts ab in die Hartstraße. Dort stehen weitere Marktstände. Auf der ca. 80 Meter langen Fahrtstrecke bis zur Ernst-Reuter-Allee kommt es bei der Überfahrtat zu weiteren Opfern.

Wieder rechtsabbiegend gelangt er auf seine Anfahrtsroute und will den Tatort verlassen. Verkehrsbedingt muss der Täter hinter einem Pkw an der roten Ampel in Höhe der S-Bahn-Haltestelle Magdeburg/Allee-Center anhalten. Dort kommt es durch anwesende Polizeikräfte zur Festnahme.

Hinweis:

Die Einfahrt auf den Gehweg am Ende der Fußgängerquerung (etwa Nähe Festnahmeort 3) war möglich, da dort eine ca. sechs Meter breite Lücke in den Betonblock-Sperren als Zufahrt für Rettungswege vorgesehen war.

Tatzeit/-dauer: Wann hat sich die Tat ereignet?

20.12.2024 von 19:02 Uhr bis 19:05 Uhr. Über eine ca. 450 Meter lange Strecke beschleunigte der Täter durch die Budengassen des Weihnachtsmarktes. Die Festnahme erfolgte bereits 3 Minuten nach Tatbeginn.

Tatmittel: Womit wurde die Überfahrtat begangen?

Bei dem Tatfahrtzeug handelt es sich der Marke BMW Typ X 3 (SUV). Die Anmietung des Pkw wurde zu Beginn der 51 KW von dem Täter vorgenommen. (Tatvorbereitungshandlung).

Täter: Wer ist der Überfahrtat dringend tatverdächtig?

Taleb A., ein 50-Jähriger aus Saudi-Arabien. Er stammt nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus der Stadt Al-Hofuf im Osten Saudi-Arabiens. Er lebt seit 2006 in Deutschland, 2016 erhielt er Asyl als politisch Verfolgter und soll Schiit sein. Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) verfügt er über einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Der 50-Jährige arbeitete in der Salus-Klinik in Bernburg im Salzlandkreis als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Er war seit 2020 im Maßregelvollzug für suchtkranke Menschen beschäftigt, zuletzt aber als arbeitsunfähig gemeldet gewesen.

Opfer/Geschädigte: Wer sind die Opfer?

Vier Frauen im Alter von 45, 52, 67 und 75 Jahren sowie ein neunjähriger Junge starben durch die Überfahrtat. Eine 52-jährige Frau erlag nach dem Jahreswechsel im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. 299 Personen wurden verletzt. Es wird davon ausgegangen, dass bis zu 700 Personen von der Tat betroffen sind.

Tatmotiv: Warum hat der Täter die Überfahrtat begangen?

Zum Tatmotiv gibt es bisher noch keine gesicherten Fakten. Warum der Täter die Überfahrtat begangen hat, ist noch Stand der Ermittlungen. Nach Angaben der Magdeburger Staatsanwaltschaft könne, „Unzufriedenheit mit dem Umgang mit saudi-arabischen Flüchtlingen“ der Auslöser der Tat gewesen sein.

Sicherheitskonzept

Zum Sicherheitskonzepts des Magdeburger Weihnachtsmarktes sind folgende Informationen bekannt:

Betonblock-Sperren:

Rund um den Weihnachtsmarkt waren Betonblock-Sperren installiert, um Fahrzeuge von einer unbefugten Zufahrt abzuhalten.

Es gab zwei etwa sechs Meter breite Lücken in den Sperren, die als Zufahrt für Rettungsfahrzeuge vorgesehen waren.

Sicherheitslücke:

Der Täter nutzte die offenen Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungskräfte, in dem er über den Gehweg in die Budengassen des Weihnachtsmarktes einfuhr.

Polizeipräsenz:

Im unmittelbaren Umfeld der Rettungszufahrt stand ein Polizeifahrzeug. Am Ende der Tat konnte der Täter von Polizeikräften in unmittelbarer Nähe des Weihnachtsmarktes an einer Ampel festgenommen werden.

Erkenntnisse und Schlussfolgerungen

Aus der Überfahrtat auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt lassen sich mehrere Erkenntnisse und Schlussfolgerungen ziehen, die für die Sicherheitsplanung, den Schutz öffentlicher Veranstaltungen und die gesellschaftliche Debatte von Bedeutung sind:

1. Sicherheitslücken im Konzept

Die etwa sechs Meter breite Lücke in den Betonblock-Sperren, die für Rettungswege vorgesehen war, wurde vom Täter missbraucht, um auf den Weihnachtsmarkt zu gelangen. Zugänge für Rettungsdienste müssen immer so gestaltet werden, dass sie für Unbefugte nicht einfach genutzt werden können (z. B. durch abschließbare, bewegliche Barrieren mit personeller Überwachung). Die DIN-SPEC 91414 Teil 2 „Anforderungen an die Planung für den Zufahrtsschutz zur Verwendung von geprüften Fahrzeugsicherheitsbarrieren“ weist in diesem Zusammenhang darauf hin, beispielsweise Angriffswege, Schutzpunkte, Gefahrenbereiche, Angriffslasten und Geschwindigkeiten mit den Anforderungen an Flucht- und Rettungswege oder anderen örtlichen Besonderheiten zu bewerten und aufeinander abzustimmen, um geeignete Fahrzeugsicherheitsbarrieren auszuwählen.

Bei den verwendeten Betonblock-Sperren handelt es sich nicht um Zufahrtsschutzbarrieren, die über eine geprüfte Leistungsbewertung verfügen. Bereits 2017 wurde in einem DEKRA Test gezeigt, dass ähnliche Betonblöcke mit einem 7,5 t Lkw überwunden werden können. Tatsächlich wurden bisher keine Angriffe über derartige Sperren verübt.

2. Reaktionszeit der Polizei

Der Täter konnte nach der Tat innerhalb weniger Minuten von der Polizei festgenommen werden. Die schnelle Reaktion zeigt, dass Polizeipräsenz an Veranstaltungsorten entscheidend ist, um Täter schnell zu stoppen und weitere Opfer zu verhindern. In diesem Kontext ist es wichtig darauf zu achten, dass nur durch den Einsatz am jeweiligen Schutzpunkt durch geeignete Fahrzeugsicherheitsbarrieren gewährleistet ist, dass sich Einsatzreaktionszeiten von Interventions- und Rettungskräften nicht verlängern.

Polizeiliche Maßnahmen gegen angreifende Fahrzeuge sind ohne mechanische Sperren wenig erfolgversprechend. Auch die Überfahrtaten in Nizza und New Orleans konnten durch die positionierten Polizeikräfte nicht verhindert werden.

3. Bedrohung durch gezielte Fahrzeugangriffe

Diese Tat unterstreicht erneut, dass Fahrzeugangriffe auf belebte Orte ein weiterhin großes Sicherheitsrisiko darstellen.

Solche Szenarien müssen in Sicherheitsplanungen stärker berücksichtigt werden, einschließlich verstärkter baulicher Maßnahmen und intelligenter Barrieren, die Fahrzeuge stoppen können. Dazu ist es erforderlich, dass die Sicherheitskonzepte an die jeweilige Gefährdung angepasst sind. Denn jede Veranstaltung unterliegt einem anderen Gefährdungslevel.

4. Ermittlungen zum Täter

Der Täter war ein Facharzt, politisch verfolgt, Anfang 50 und lebte seit 2006 in Deutschland. Damit war er von diesen Kriterien voraussichtlich nicht unbedingt der, der bei den Sicherheitsbehörden als klassischer islamistischer Gefährder erkannt wird. Es gab über 100 Akteneinträge zu kriminellen Handlungen, Gefährdungen, Bedrohungen, öffentlichen Erklärungen, Twitter-Einträgen, strafrechtlichen Verurteilungen und Hinweisen aus dem Ausland. Dennoch fiel er durch das Raster. Hinzu kommt das Erfordernis der Notwendigkeit eines besseren Datenmanagements durch die Zentralisierung und Bündelung der Daten der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Weiterhin sind die bestehenden Kriterienkataloge zur Erkennung von Gefährdern zu überarbeiten, um die Gefährlichkeit von Personen zu bewerten, die in die bisherigen Raster nicht passen.

5. Prävention durch Sensibilisierung und Überwachung

Der Täter konnte ein Fahrzeug anmieten und für die Tat nutzen, ohne dass dies vorher auffällig wurde. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Autovermietungen, Sicherheitsbehörden und der Überwachung potenzieller Gefährder könnte solche Taten erschweren.

Weiterhin ist die Manipulierbarkeit von Fahrassistenz- und Sicherheitssystemen zu überdenken und weiterzuentwickeln. Es sollte möglich sein, dass ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug bei manueller Abschaltung von Kollisionswarnungen nur noch in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden kann; beispielsweise um selbst keine Gefahrenstelle zu verursachen.

Losgelöst von politischen oder religiösen Motiven müssen Gefährder frühzeitig erkannt werden. Die Polizei in NRW hat hierzu das Projekt „PeRiskoP“ entwickelt und setzt dieses flächendeckend in NRW um. Hierbei handelt es sich um ein Konzept zur Früherkennung von und zum Umgang mit Personen mit Risikopotenzial, eben losgelöst von politischen oder religiösen Motiven.

Fazit

Diese Überfahrtat verdeutlicht Schwachstellen in der Sicherung öffentlicher Räume und die Notwendigkeit, die Komplexität von Sicherheitskonzepten umfassend zu überdenken. Neben gesamtgesellschaftlicher Prävention, fortschreibender Entwicklung von Früherkennungsindikatoren und einem umfassenden sicherheitsbehördlichen Informationsverbund, ist auch ein Focus auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen notwendig.

Aufklärungs- und Handlungsbedarf

Spätestens nach der Überfahrtat in Magdeburg scheint sich unter einzelnen Herstellern von Fahrzeugsicherheitsbarrieren proaktives Handeln weiter zu verdichten. Durch Gespräche auf Fachmessen, wie auch beim Austausch mit Kommunen als sogenannte Anwender, wurde deutlich, unter welchem politischen Druck derzeit die Städte und Gemeinden stehen. Der Verkauf von Produkten steht dadurch mehr in den Vordergrund, ob mit oder ohne zugrunde liegendem Zufahrtsschutzkonzept.

Wenn es aber um die Produktauswahl, Positionierung, Ausrichtung und Bedienung mobiler Fahrzeugsicherheitsbarriere geht, wird oft nur auf Informationsmaterial verwiesen. Gemeinsame Begehungen vor Ort von Herstellern und Kommunalverantwortlichen können hier helfen, Missverständnisse zu reduzieren. Dazu können Workshops, wie sie in der DIN SPEC 91414-2 empfohlen werden, den Verantwortlichen der beteiligten Behörden bei einer gemeinsamen Formulierung eines Schutzziels unterstützen.

Auch die Analyse der lokalen Gefährdung ist durch einen solchen Personenkreis auf Grund deren Orts- und Sachkenntnis möglich. Auf Grundlage der Ergebnisse eines solchen Workshops ist die Erstellung eines Zufahrtsschutzkonzepts unter Berücksichtigung der Schutzzone und einer Schwachstellenanalyse möglich. In dieser werden für die einzelnen Zufahrten erreichbaren Höchstgeschwindigkeiten durch fahrdynamische Analysen ermittelt. Erst damit kann eine Vorauswahl von geeigneten Fahrzeugsicherheitsbarrieren erfolgen.

Geeignet wäre eine Fahrzeugsicherheitsbarriere für eine Zufahrt nur dann, wenn die Testergebnisse den örtlichen Gegebenheiten höchstmöglich entsprechen. Neben der ermittelten Geschwindigkeit und der Anprallenergie sind beim Einsatz von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren die Berücksichtigung der Untergründe von entscheidender Einsatzmöglichkeit. Eine Fahrzeugsicherheitsbarriere, die auf einem bestimmten Untergrund, z.B. Teer, getestet wurde kann bei einer vergleichbaren Anprallenergie auf Kopfsteinpflaster, Schotter oder unbefestigten Untergrund zu einer gefährlichen Minderung der Schutzwirkung führen.

Insbesondere die Werte zur Eindringtiefe können bei anderen Untergründen deutliche abweichen, so dass ein angreifendes Fahrzeug tief in die Schutzzone eindringen könnte. Häufig werden mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren in Kombination aus mehreren Sperren getestet, so dass die Wirkung auch erst durch das Aufstellen in dieser Kombination erfolgen kann.

Die Angaben zum Testuntergrund und zur getesteten Kombination kann aus den Testzertifikaten entnommen werden. Daher sollten die Zertifikate vor einer Anschaffung oder dem Einsatz von mobilen Fahrzeugsicherheitsbarrieren den Anwendern vorliegen.

Hintergrund

Nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016 starteten die Autoren als Projektentwickler und Experten für Kriminalprävention die Initiative zum Projekt „Schutz öffentlicher Räume und von Veranstaltungen unter freiem Himmel vor Überfahrtaten“. Auf Basis der „Checkliste Zufahrtsschutz©2021“ wirkten sie richtungsweisend und maßgeblich an der Erarbeitung eines bisher aus 4 Modulen bestehenden Sicherheitspakets mit. Über die privatrechtliche Stiftung „Deutsches Forum für Kriminalprävention“ (DFK) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) konnten zwei DIN-Standards finanziell gefördert werden.

Deren Erarbeitung erfolgte unter der Leitung des Forschungsbereichs „Angewandte Kriminalprävention und wissenschaftliche Begleitforschung“ an der Brandenburgisch Technischen Universität Cottbus Senftenberg (BTU). In Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes wurde eine Handreichung für Kommunalverantwortliche formuliert und eine Liste von geprüften Produkten veröffentlicht. Dieses Sicherheitspaket steht den Kommunen kostenneutral zum Download zur Verfügung und ist zugleich Gegenstand der Beantwortung einer Kleinen Anfrage in der Bundestagsdrucksache: 20/14804 zur Frage 19.

Ausblick

Aktuell stehen die Formulierungen von Mindestanforderungen (Pflichtenkatalog) an die Fachplanung für den Zufahrtsschutz im Fokus der polizeilichen und gesamtgesellschaftlichen Gremienarbeit. Im Ergebnis soll damit gewährleistet werden, dass Zufahrtsschutzkonzepte bundesweit nach einheitlichen Standards erstellt werden können. Dazu gilt es, den Zufahrtsschutz institutionell zu etablieren und als zusätzliches Modul in die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren.

Unter anderem bedarf es der finanziellen Unterstützung bei der Umsetzung von stadtbildgerechten und zugleich hoch wirksamen Zufahrtschutzmaßnahmen. Entsprechende Möglichkeiten könnte ein Eigenmittelprogramm der KfW bieten. Städte und Kommunen könnten die Umsetzung von Zufahrtschutzkonzepten zinsgünstig über ein KfW-Darlehen finanzieren. Hierzu bedarf es jedoch definierte Standards, die für eine KfW-Finanzierung erfüllt sein müssen. Das DFK wird mit Unterstützung der BTU die notwendigen Schritte zur Erweiterung des KfW-Förderprogramms IKK 208 – Investitionskredit Kommunen einleiten. Die KfW soll hierbei eng begleitet und unterstützt werden.

Über die Autoren

Die Autoren Schürmann und Weicht entwickeln Sicherheitskonzepte zur Prävention extremer Gewalttaten wie Amok und Terror sowie zu Zufahrtsschutz. Als freiberufliche Experten für Kriminalprävention koordinieren sie auftrags- und projektbezogen einen interdisziplinären Verbund von Wissenschaftler*innen und Anwender*innen, die auf den Gebieten der inneren Sicherheit Deutschlands tätig sind.

Als freie Mitarbeiter der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus Senftenberg am Lehrstuhl für Architektur und Visualisierung von Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dominik Lengyel leiten sie den Forschungsbereich „Angewandte Kriminalprävention und wissenschaftliche Begleitforschung“. Es ist der erste und einzige Forschungsbereich „Urbane Sicherheit/Städtebauliche Kriminalprävention“ an einer Universität mit direkter Anbindung an einen Lehrstuhl für Architektur der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung in Deutschland.

Autoren: Detlev Schürmann und Christian Weicht

Erstmals erschienen in: Crisis Prevention 1/2025

Mit WhatsApp immer auf dem neuesten Stand bleiben!

Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal, um die Neuigkeiten direkt auf Ihr Handy zu erhalten. Einfach den QR-Code auf Ihrem Smartphone einscannen oder – sollten Sie hier bereits mit Ihrem Mobile lesen – diesem Link folgen:

Kennen Sie schon unser Crisis Prevention Printmagazin?

Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Verwendete Schlagwörter

AmokKriminalitätSachsen-AnhaltSicherheitZufahrtsschutz
Index