Drohnen 2025+ – Flugbetrieb empfindlich gestört

Drohnen in den Flugverbotszonen deutscher Flughäfen sind inzwischen längst keine Ausnahme mehr, oder gar ein Versehen. Nach Zahlen der Deutschen Flugsicherung waren zwischen 2021 und 2024 jährlich zwischen 130 und 160 Drohnen an deutschen Flughäfen zu verzeichnen, durch die es zu Behinderungen kam. In diesem Jahr sind es bis August bereits über 140 solcher Drohnen. Die Ereignisse am Flughafen in München am 02. und 03. Oktober sind daher leider keine Ausnahme, sondern eher Bestandteil eines sich manifestierenden Trends.

Drohnen in den Flugverbotszonen deutscher Flughäfen sind inzwischen längst keine Ausnahme mehr, oder gar ein Versehen.
Drohnen in den Flugverbotszonen deutscher Flughäfen
Bild: KI-generiert

Drohnen und ihre Folgen

Für den Münchner Flughafen wurden nach der Drohnensichtung alle Starts und Landungen ausgesetzt. Am ersten Tag waren insgesamt 32 Flüge betroffen, von denen 17 gestrichen wurden und 15 umgeleitet. Von den Einschränkungen waren damit etwa rund 3.000 Passagiere betroffen. Am zweiten Tag waren insgesamt sogar 81 Flüge betroffen. 46 Flüge wurden annulliert, weitere 23 Flüge nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und auch Frankfurt umgeleitet. Und letztlich wurden auch 12 Flüge nach München gestrichen. Insgesamt waren 6.500 Reisende betroffen, die auch über Nacht am Flughafen versorgt werden mussten.

Als am Folgetag um 07:00 Uhr der Flugbetrieb wieder aufgenommen wurde, mussten diese Personen natürlich zusätzlich aufgenommen werden. Bei einem sukzessiven Hochfahren der Kapazitäten am Flughafen kam es dann noch am gesamten Folgetag zu Verzögerungen und Verspätungen.

Wie gefährlich ist die Lage?

Das große Risiko bei einer Drohnendetektion ist natürlich immer, dass nicht direkt klar sein muss, ob eine konkrete Gefahr für den Flugbetrieb besteht, oder ob es sich lediglich um Einzelsichtungen handelt, die ohne eine konkrete und unmittelbare Bedrohung bleiben. Auch ist die Frage nach dem Motiv des Drohnenfluges nicht unbedingt sofort zu erkennen. Interessant ist dabei auch die Frage, ob es Zusammenhänge mit ähnlichen Vorfällen an anderen deutschen, aber auch europäischen Flughäfen gibt, die möglicherweise in ähnlicher Form im selben zeitlichen Kontext stattfinden.

Hybride Bedrohungen

Ohne jetzt Panik zu schüren müssen wir einfach feststellen, dass eine solche Drohnendetektion zwar nicht zwingend ein hybrider Angriff auf die kritische Infrastruktur Flughafen sein muss, oder ein Ausspähen von Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen für spätere Sabotageakte, etwa zur Unterbrechung von Logistikketten, oder aber einfach die Einschränkung des öffentlichen Lebens und der Reisefreiheit und Freizügigkeit der Menschen in Deutschland oder Europa. Aber in diesen Zeiten muss es dennoch sehr ernsthaft in Betracht gezogen werden. Das ist eben ein Erfordernis der neuen sicherheitspolitischen Lage und einer entsprechenden Sicherheitsvorsorge.

Gesamtszenario Zivile Verteidigung

Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeinsam mit der territorialen Organisation der Bundeswehr einen möglichen und plausiblen Konfliktverlauf für Deutschland in Anlehnung an die Erkenntnisse aus dem Kriegsgeschehen in der Ukraine entworfen hat und dem Deutschen Bundestag als Drucksache 20/10476 zugeleitet hat. Die Drucksache kann hier heruntergeladen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010476.pdf

Die zuvor beschriebenen hybriden Bedrohungen gehören dabei zur sogenannten Phase I des Gesamtszenarios Zivile Verteidigung. Sie zielen darauf ab, Gesellschaften zu destabilisieren, öffentliches Leben einzuschränken und die Narrative des Aggressors zu verbreiten. Diese Phase kann durchaus über mehrere Jahre dauern und sie schwankt in der Intensität. Dies macht es für Gesellschaften weniger berechenbar und Gegenmaßnahmen gestalten sich schwieriger.

Drohnen verändern Verletzungsmuster

Wenn immer wieder betont wird, dass die Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit zunehmend fließend ist, dann können Drohnen mit einer gewissen Berechtigung als Bindeglied zwischen den beiden Bereichen betrachtet werden. Noch dringen Drohnen „nur“ in die Flugverbotszonen von Flughäfen ein, noch stören sie damit „nur“ den Flugbetrieb. Aber muss das so bleiben? Nein! Denn tatsächlich kann eigentlich schon immer beobachtet werden, dass Muster und Einsatzoptionen, die sich im Krieg bewähren, mit einem gewissen zeitlichen Verzug auch in der zivilen Gefahrenabwehr eine Rolle spielen.

Daher sollten wir aufmerken, wenn der Befehlshaber des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, in Auswertung des Krieges in der Ukraine ausführt, dass sich die Art der Kriegsführung und damit auch die Verletzungsmuster verändert hätten. Statt Schussverletzungen würden nun Explosions- und Verbrennungswunden dominieren. Und gleichzeitig gebe es einen etwa zehn Kilometer breiten Streifen auf beiden Seiten des Frontverlaufs, der so voll mit Drohnen sei, die Ziele schnell aufspüren und bekämpfen, dass kaum mehr ein Abtransport von Verwundeten aus diesem Streifen erfolgen könne.

Was bedeutet das?

Drohnen sind heute überall in großer Anzahl verfügbar und werden absehbar immer leistungsfähiger. Damit nehmen natürlich auch die Möglichkeiten zu, Drohnen zu benutzen, um kritische Infrastrukturen zu gefährden, oder kriminelle oder gar terroristische Taten zu begehen. Und mit den Möglichkeiten steigt natürlich auch die Häufigkeit. Gerade weil Drohnen möglichen Tätern oder Aggressoren erlauben, schnell und unerkannt zu handeln und dennoch eine größtmögliche Kontrolle der Ereignisse in der Hand zu haben. Die Operationsfähigkeit und die Operationsfreiheit der Kräfte im Raum, ganz gleich, ob zivil oder militärisch, wird dadurch erheblich eingeschränkt, oder sogar unmöglich gemacht.

Es reicht also offenbar nicht alleine aus, das Bundespolizeigesetz und Luftsicherheitsgesetz zu novellieren. Sondern es muss strategisch ein Plan entwickelt werden, wie und in welchen Bereichen Drohnenabwehr zukünftig wirksam sein soll. Dazu muss die Frage beantwortet werden, wer zukünftig die Fähigkeiten und die Legitimierung zur Drohnenabwehr haben soll. Und politisch geht es um die Frage, wie ein unkoordinierter (Überbietungs-) Wettbewerb in der Drohnenabwehr zwischen den Akteuren verhindert werden kann.

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Verwendete Schlagwörter

BevölkerungsschutzDrohnenabwehrKatastrophenschutzResilienz
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