Anklageerhebung gegen zwei mutmaßliche IS-Sympathisanten

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat vor der Jugendkammer des Landgerichts Mannheim Anklage gegen drei junge Männer erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen stehen zwei der Angeschuldigten im Verdacht, mit der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu sympathisieren und einen Anschlag auf sogenannte „Ungläubige“ verabredet zu haben.

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg zur Anklageerhebung gegen zwei mutmaßliche IS-Sympathisanten sowie weiteren Unterstützer
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg zur Anklageerhebung gegen zwei mutmaßliche IS-Sympathisanten sowie weiteren Unterstützer
Bild: LKA BW

Die Festnahmen erfolgten bereits am 08. Dezember 2024 nach umfangreichen Ermittlungen der Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Hessen, sowie des Polizeipräsidiums Mannheim gegen zwei Brüder im Alter von 21 und 15 Jahren aus Mannheim sowie einen 23-jährigen Unterstützer aus dem hessischen Hochtaunuskreis. Alle drei Tatverdächtigen befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Die beiden Brüder sollen sich radikalisiert und gemeinsam zur Durchführung eines islamistisch motivierten Anschlags verabredet haben. Hierzu sollen die jungen Männer vereinbart haben, sich über den 23-Jährigen ein Sturmgewehr mit zugehöriger Munition zu beschaffen.

Bei den Durchsuchungen der Wohnräume der beiden Männer fanden die Einsatzkräfte unter anderem IS-Propagandamaterial, in der Wohnung des 23-Jährigen fanden die Ermittler Waffen, darunter ein Sturmgewehr samt zugehöriger Munition. Die beiden in Deutschland geborenen Brüder sollen sich in den vergangenen Jahren zunehmend radikalisiert und durch den Konsum von Gewalt- und Propagandavideos religiös-extremistischen Ideologien angenähert haben.

Den beiden Männern wird laut Anklageschrift eine Verabredung zum Mord in Tateinheit mit Verabredung zum Erwerb einer Kriegswaffe vorgeworfen. Ihrem 23-jährigen Unterstützer wird insbesondere das sich Bereiterklären zum Überlassen einer Kriegswaffe in Tatmehrheit mit dem Erwerb einer Kriegswaffe samt zugehöriger Munition zur Last gelegt.

Quelle: LKA Baden-Württemberg

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