110. Datenschutzkonferenz: GdP gegen zu hohe Datenschutzhürden

Bei der morgen beginnenden 110. Datenschutzkonferenz tauscht sich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Meike Kamp, mit den Kolleginnen und Kollegen der Länder zu aktuellen datenschutzrechtlichen Fragen und Themen aus. Zu diesem Anlass fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) einen Abbau übermäßiger Datenschutzhürden im Sicherheitsbereich.

Anlässlich der 110. Datenschutzkonferenz in Berlin äußert die GdP Forderungen und Bedenken hinsichtlich der modernen Polizeiarbeit.
Anlässlich der 110. Datenschutzkonferenz in Berlin äußert die GdP Forderungen und Bedenken hinsichtlich der modernen Polizeiarbeit.
Bild: freepik.com/wirestock

Die Speicherung von IP-Adressen, automatisierte Datenanalysen und biometrische Gesichtserkennung müssten endlich für Ermittlungsbehörden praktikabel einsetzbar werden, schreibt die GdP in einer aktuellen Pressemitteilung.

„Die Datenschutzaufsichtsbehörden äußern regelmäßig Bedenken, während zunehmend strenge Datenschutzauflagen die Arbeit der Ermittlungsbehörden erschweren. Gerade im Sicherheitsbereich benötigen wir jedoch moderne Ermittlungsinstrumente, um Verbrechen wirksamer verhindern und aufklären zu können“, betont der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke.

Digitale Kriminalität – moderne Polizei?

Für die digitale Transformation der Polizei seien verfassungsrechtlich tragfähige Rechtsgrundlagen und ein sachlicher Umgang mit modernen Technologien unverzichtbar. „Der Staat kann nicht erwarten, dass eine weitgehend analog arbeitende Polizei digitale Kriminalität wirksam bekämpft. Wenn Kriminelle KI-gestützte Methoden nutzen, die Polizei aber ohne entsprechende Werkzeuge arbeiten muss, entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht zulasten der inneren Sicherheit“, so Kopelke.

Für den Einsatz automatisierter Datenanalyseverfahren seien klare gesetzliche Grundlagen erforderlich. Pauschale Warnungen, die den Eindruck erweckten, solche Verfahren seien grundsätzlich grundrechtswidrig oder mit dem Datenschutzrecht unvereinbar, griffen laut der GdP zu kurz.

Weiterhin vertritt die Gewerkschaft den Standpunkt, dass moderne Polizeiarbeit ohne entsprechende Analysewerkzeuge nicht realistisch sei. Die Beschäftigten der Sicherheitsbehörden benötigten Rechtssicherheit statt weiterer Verunsicherung.

Datenschutz, Sicherheit und Freiheit

Die Datenschutzkonferenz weise zutreffend auf den Zusammenhang von Sicherheit und Freiheit hin. „Wenn jedoch restriktive Datenschutzvorgaben dazu führen, dass Ermittlungsansätze ungenutzt bleiben oder Daten zu früh gelöscht werden müssen, entsteht ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung“, erklärt Kopelke.

Die Polizei brauche praktikable Vorgaben, die Grundrechte schützten, ohne die Einsatzfähigkeit zu beeinträchtigen. Dazu gehöre auch, die Speicherung von IP-Adressen auf eine klare rechtliche Grundlage zu stellen und bundesweit für die Ermittlungsarbeit einzuführen.

Hintergrund

Die 110. Datenschutzkonferenz tagt vom 10. bis 12. Dezember 2025 in Berlin unter Vorsitz der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder.

Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

Im September 2025 äußerte sich die Datenschutzkonferenz zu Digitalisierungsthemen der Polizeiarbeit, während die neue Bundesregierung plant, die Polizei mit erweiterten Ermittlungsinstrumenten und der IP-Adressenspeicherung auszustatten.

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